Aus für Schlüsselbox-Verbot

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Tar kippt Pflicht zum persönlichen Check-in bei Kurzzeitvermietungen. Nun kommt wieder das Aus für Schlüsselbox-Verbot

Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Latium bringt Erleichterung für Anbieter von Ferienwohnungen in ganz Italien – vor allem aber in Venedig. Der Tar hat eine umstrittene ministerielle Anordnung für rechtswidrig erklärt. Diese Anordnung hatte Vermieter dazu verpflichtet, Gäste bei der Ankunft persönlich zu identifizieren. Damit sollten unter anderem sogenannte Keyboxen – also Schlüsselkästen – verboten werden. Nun steht fest: Eine solche Pflicht gibt es nicht. Das ist nun wieder das Aus für Schlüsselbox-Verbot.

Betroffen ist die kurzfristige Vermietung

Die Entscheidung betrifft alle nicht-hotelmäßigen Unterkünfte, darunter Bed & Breakfasts, Ferienwohnungen und Gästehäuser. Der Tar urteilte, dass das persönliche Check-in gegen geltendes Recht verstößt. Die Maßnahme sei unverhältnismäßig und nicht ausreichend begründet. Der Artikel 109 des Sicherheitsgesetzbuches schreibe keine Identifikation „von Angesicht zu Angesicht“ vor. Zudem benachteilige die Vorschrift kleinere Anbieter, die oft nicht über das Personal oder die Infrastruktur von Hotels verfügen.

Erleichterung in Venedig

In Venedig begrüßen viele Vermieter das Urteil mit Erleichterung. Ondina Giacomin, Präsidentin des Verbands Abbav, erklärt: „Wir wollen unsere Gäste korrekt identifizieren. Aber es ist nicht sinnvoll, das nur im direkten Kontakt zuzulassen.“ Moderne Technologien wie die digitale Identifikation über SPID böten längst sichere Alternativen. „Warum sollte man nicht das nutzen, was auch Ämter täglich einsetzen?“, fragt Giacomin.

Online-Identifikation ist Alltag

Die Entscheidung des Tar nimmt auch Bezug auf die Praktiken der öffentlichen Verwaltung. Dort ist eine Online-Identifikation längst Alltag. Auch ausländische Touristen reagieren oft verwundert auf die bisherigen Anforderungen. In vielen Ländern müssen Babys nicht angemeldet werden – in Italien dagegen schon. Das sorgt regelmäßig für Erklärungsbedarf.

Airbnb in der Kritik

Während Vermieter den juristischen Sieg feiern, kämpfen sie weiter an einer anderen Front: der steuerlichen Behandlung durch Plattformen wie Airbnb. Immer wieder kommt es zu fehlerhaften Abrechnungen. Gelder werden automatisch einbehalten, obwohl sie gar nicht fällig wären. Abbav erhält täglich Beschwerden von Betroffenen.

Auch die Stadt Venedig prüft derzeit rechtliche Unterschiede zwischen privaten Vermietern und gewerblichen Anbietern mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Ein Urteil des Staatsrats aus dem Jahr 2025 hatte hierzu bereits Klarheit geschaffen: Nicht-gewerbliche Ferienvermieter dürfen nicht wie Hotels behandelt werden – es sei denn, es liegt eine gesetzliche Gleichstellung vor.

Das Urteil des Tar gilt nun als wegweisend. Es schützt digitale Prozesse und die Interessen kleiner Anbieter – und bringt mehr Rechtssicherheit für die Zukunft der Kurzzeitvermietung in Italien.

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