Luftverschmutzung – Alarmstufe ROT ab 30. Januar

Leider hat sich die Feinstaubbelastung weiter erhöht! Bisher galt schon Alarmstufe Orange, wir haben darüber berichtet: Feinstaubwerte überschritten – Alarmstufe Orange. Aufgrund der weiteren Verschlechterung der Luftverschmutzung gilt Alarmstufe ROT ab 30. Januar 2024.

Inhaltsverzeichnis

Luftverschmutzung – Alarmstufe ROT ab 30. Januar

Aufgrund der hohen Feinstaubkonzentration in der Atmosphäre gilt im Stadtgebiet von Venedig ab Dienstag, 30. Januar 2024, die Alarmstufe 2 „Rot“. Die Alarmstufe Rot wird aktiviert, wenn an zehn aufeinanderfolgenden Tagen der Tagesgrenzwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter PM 10 überschritten wird.

Erweiterte Maßnahmen treten in Kraft

Zusätzlich zu den bereits in der Stufe Orange geltenden Maßnahmen treten weitere Verschärfungen in Kraft. Im Bereich Mobilität gilt der Stopp für private Euro 0, 1 und 2 Benzinfahrzeuge und bei Dieselfahrzeugen bis zu 5 Euro, während für die Hausheizung die Höchsttemperatur 18 Grad beträgt. Die einzige weitere Einschränkung betrifft Nutzfahrzeuge: Auch Euro-5-Diesel dürfen nicht fahren, allerdings nur von 8.30 bis 12.30 Uhr.

Um welche Schadstoffe handelt es sich?

PM 10 definiert Partikel mit einem Durchmesser von bis zu 10 Mikrometern, die eingeatmet werden können und in den oberen Teil des Atmungssystems eindringen, von der Nase bis zum Kehlkopf. In unseren Gebieten ist das ständige Vorkommen dieser Partikel das Ergebnis der hohen Konzentration dicht besiedelter, industrialisierter und geschäftiger Städte sowie der besonderen meteorologischen und geografischen Bedingungen der Poebene, die die Anreicherung von Schadstoffen in der Atmosphäre begünstigen.

Wie geht es weiter?

Wir werden die Lage weiterhin genau beobachten und gegebenenfalls über die nächsten Schritte informieren. Selbstverständlich auch über eine etwaige Entwarnung.

Alle Ausnahmen von den Regeln sind bereits im voran gegangenen Artikel zu finden und haben weiterhin ihre Gültigkeit: Feinstaubwerte überschritten – Alarmstufe Orange

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