Aktuelle Covid-19-Bestimmungen für Italien

Der Start der Reisesaison steht unmittelbar bevor. In weniger als zwei Wochen starten schon die Osterferien und viele Familien machen sich auf den Weg in den Süden. Aufgrund der verschiedenen Vorschriften der letzten Jahre, sind doch noch einige verunsichert, ob noch Regeln für die Einreise gelten und wenn ja, welche. Daher hier die wichtigsten Infos zusammengefasst in einem Artikel.

Was brauche ich für die Einreise nach Italien?

Die Einreise nach Italien ist uneingeschränkt möglich. Es ist kein Test und kein Grüner Pass notwendig. Allerdings muss, wie immer, ein gültiges Reisedokument mitgeführt werden. ACHTUNG! Dies gilt auch für KINDER!

Aktuelle Covid-19-Bestimmungen für Italien

  • In allen Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ist das Tragen von FFP2-Masken verpflichtend.
  • In der Öffentlichkeit wird die Einhaltung eines Mindestsicherheitsabstands von 1 Meter (bei sportlichen Aktivitäten 2 Meter) zu anderen Personen empfohlen.
  • Personen in Italien, die grippeähnliche Symptome aufweisen, sollen die nationale COVID-19-Hotline  1500 (in Italien) oder +39 02 32008345 bzw. +39 02 83905385 (aus dem Ausland bzw. vom Mobiltelefon) anrufen, um die weitere Vorgangsweise abzuklären. 

Was passiert, wenn ich während des Aufenthaltes in Italien positiv auf Covid getestet werde?

Positiver COVID-Test während des Aufenthalts in Italien:

Sollten Sie während Ihres Aufenthalts in Italien (insbesondere vor dem Boarden von Kreuzfahrtschiffen, Flugzeugen oder Fähren, sowie auch während des Aufenthalts auf Kreuzfahrtschiffen) auf COVID positiv getestet werden, müssen Sie in eine Isolation von mindestens 5 Tagen (ab dem ersten positiven Abstrich, davon zumindest die letzten zwei Tage symptomfrei (außer Geschmacks- und Geruchsverlust) gehen. Dies gilt auch für positiv getestete Personen, die symptomfrei sind. Die Isolation kann durch ein negatives Testergebnis (PCR- oder Antigentest) vor Ablauf der 5 Tage beenden werden, wenn keine Symptome mehr vorliegen.

Liegt nach Ablauf der Isolation kein negatives Testergebnis (PCR- oder Antigentest) vor, muss bis zum 10. Tag nach Auftreten der Symptome bzw. nach dem ersten positiven Testergebnis (bei Personen ohne Symptome) eine FFP2-Maske getragen werden.

WICHTIG: In all diesen Fällen werden positiv getestete Personen in eine staatliche Quarantäneunterkunft (bzw. auf einem Schiff bis zur Ausschiffung zum Verbleib in der eigenen Kabine und dann Verbringung in eine staatliche Quarantäneunterkunft) gebracht, die vor Ablauf der Isolation nicht verlassen werden darf.

Sie dürfen vor Ablauf der vorgeschriebenen Isolation nur mit Genehmigung der zuständigen italienischen Gesundheitsbehörden nach Österreich zurückreisen, wenn die Entfernung zur Grenze nicht mehr als 300 km beträgt und diese Strecke in einem Privat-PKW innerhalb von max. 4 Stunden zurückgelegt werden kann. Insbesondere die Kreuzfahrthäfen in Genua, Savona und La Spezia liegen jedoch mehr als 300 km von der österreichischen Grenze entfernt.

Wir empfehlen Ihnen, unmittelbar vor einer Reise nach Italien einen COVID-Test durchzuführen.

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